Im Westallgäu zwischen Memmingen und Wangen an der A 96 gelegen, bildet die Stadt ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.056 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88299
Vorwahlen
07561, 07563, 07567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leutkirch im Allgäu
Hauptstraße 1
88299 Leutkirch im Allgäu
2. Ordnungsamt Leutkirch im Allgäu
Hauptstraße 1
88299 Leutkirch im Allgäu
3. Finanzamt Wangen
Wilhelmstraße 5
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Leutkirch im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Ströhlerweg" in Leutkirch im Allgäu ist seit dem 18.11.2021 rechtskräftig. Die Erschließung des Neubaugebiets ist weitestgehend fertiggestellt, und das Bewerbungsverfahren für die städtischen Bauplätze ist abgeschlossen. Es sind keine neuen Bewerbungen mehr möglich, und ein Zeitplan für eine 2. Vergaberunde steht noch nicht fest.
- Ein neues Wohnbaugebiet in Adrazhofen ist in Planung, mit einer Bebauungsplanung bis Anfang 2025 und einer Erschließung frühestens Ende 2025. Interessenten können sich auf der Interessentenliste eintragen, um über den Fortschritt informiert zu werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.