Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Leutkirch im Allgäu

Leutkirch im Allgäu [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlɔʏ̯tkɪʁç] ist eine ehemalige Freie Reichsstadt mit rund 23.000 Einwohnern im Landkreis Ravensburg im Südosten von Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.056 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88299
Vorwahlen
07561, 07563, 07567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leutkirch im Allgäu
Hauptstraße 1
88299 Leutkirch im Allgäu

2. Ordnungsamt Leutkirch im Allgäu
Hauptstraße 1
88299 Leutkirch im Allgäu

3. Finanzamt Wangen
Wilhelmstraße 5
88239 Wangen im Allgäu
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30 Dienstag: 08:30 - 11:30 Mittwoch: 08:30 - 11:30 Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Ströhlerweg" in Leutkirch im Allgäu ist seit dem 18.11.2021 rechtskräftig. Die Erschließung des Neubaugebiets ist weitestgehend fertiggestellt, und das Bewerbungsverfahren für die städtischen Bauplätze ist abgeschlossen. Es sind keine neuen Bewerbungen mehr möglich, und ein Zeitplan für eine 2. Vergaberunde steht noch nicht fest.

- Ein neues Wohnbaugebiet in Adrazhofen ist in Planung, mit einer Bebauungsplanung bis Anfang 2025 und einer Erschließung frühestens Ende 2025. Interessenten können sich auf der Interessentenliste eintragen, um über den Fortschritt informiert zu werden.

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.